2: Die CDU und die Meinungsfreiheit
Die Junge Union fordert, Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen sich bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit „Mäßigung und Zurückhaltung wahren“.
CDU-Vorsitzender Merz stellt fest: „Weder einzelne Sprecher noch Kommentatoren und Moderatorinnen haben das Recht, von den allgemein anerkannten Regeln des Gebrauchs der deutschen Sprache abzuweichen.“
Artikel 5 des Grundgesetzes ist klar: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ Diesen Widerspruch ihrer Auffassungen zum Grundgesetz muss die CDU erklären.