2: Die CDU und die Meinungsfreiheit

Die Junge Union fordert, Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen sich bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit „Mäßigung und Zurückhaltung wahren“.

CDU-Vorsitzender Merz stellt fest: „Weder einzelne Sprecher noch Kommentatoren und Moderatorinnen haben das Recht, von den allgemein anerkannten Regeln des Gebrauchs der deutschen Sprache abzuweichen.“

Artikel 5 des Grundgesetzes ist klar: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.“ Diesen Widerspruch ihrer Auffassungen zum Grundgesetz muss die CDU erklären.

Quellen:

Author: Michael Voß

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert